Frage zur Zulassungbescheinigung: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse entspricht Leermasse

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berndhac

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Hallo,

bei meinem Doblo 263 mit 1,6 Liter Diesel 120PS Motor steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 folgendes:
G Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse) 1615-1734
F.1 Technisch zul. Gesamtmasse in kg 2105
F.2 Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg 1734

Demnach wäre die zulässige Gesamtmasse in Deutschland so groß wie die höhere Leermasse?
Das kann ja eigentlich nicht sein.

Was steht da in Euren Zulassungen?

Danke
Gruß
Bernd
 
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EHorst

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Das muss ein Fehler sein.
Normalerweise steht in F1 und F2 das gleiche.
Ausnahmen sind Konstellationen wo ein Fahrzeug künstlich in eine Fahrzeugklasse gequetscht wird.
Also in F1 3800kg aber in F2 nur 3500kg.
Das da die Leermasse drin steht kann nur ein Fehler sein.
Hast Du auch die CoC?
Steht dort was komisches drin?
 
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berndhac

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Danke EHorst - die CoC habe ich glaube ich nicht - müsste ich mal suchen, ob ich die vom Gebrauchtwagenhändler mitbekommen habe.

Vielleicht kann mal ein anderer Doblo Besitzer in seine Zulassung gucken?
 
E

EHorst

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Such einfach mal bei google
doblo zulassungsbescheinigung
Dann kommen da auch ein paar Bilder von realen Beispielen.
 
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Robo McdDuff

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Ich kaufe jetzt einen Opel Combo D 1,6-Liter-Diesel (dasselbe Modell wie der Doblo XL). In den Fahrzeugpapieren steht unter F1 und F2 derselbe Wert, nämlich 2115 kg. Unter G steht als Leergewicht 1505, nur ein Wert. Vielleicht, weil dieses Auto für Rollstühle zugelassen ist.
 
Thema: Frage zur Zulassungbescheinigung: Im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse entspricht Leermasse
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