B
Beastie
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Nun ist es 10 Jahre gut gegangen... doch heute war es dann so weit... Stubendurchgang in der gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage und diesmal fiel der Blick des Hausverwalters auf den einen oder anderen Gegenstand, der kein angemeldetes KFZ zu sein schien, sich aber doch irgendwie bei fast allen den Platz mit dem KFZ teilte...
Entsprechend gab's dann auch ein Rundschreiben mit Bezug auf den Brandschutz und den pflichtgemäßen Hinweis des Verwalters, dass man so als Hausgemeinschaft arg gefährlich lebe und sogar die Gefahr bestünde, den Brandversicherungsschutz zu verlieren.
Als kritisch wurden hier im Sinne des Brandschutzes Dinge wie Fahrräder, Regale aller (!) Art, Gartenwerkzeug, oder Kinderspielzeug genannt.. einzig erlaubt sei ein Satz Reifen und bestenfalls direkt zum Auto gehörige Anbauteile wie ein Dachgepäckträger. Mehr sei natürlich durch die Eigentümergemeinschaft erlaubbar..... aber riskant ...nochmals Verweis auf den Brandschutz und dessen Auflagen.
Hab nun mal ein wenig gewühlt... es gibt ne Garagenverordnung (macht jedes Bundesland ne eigene..) .. da geht es in erster Linie um Bauvorschriften... da kann man durchaus auch raus lesen, dass brennbares und vor allem Treibstoff nichts in der Tiefgarage zu suchen hat, auch dann nicht, wenn es abgetrennte Boxen in der selben gibt.
Wühlt man weiter, trfft man dann auch auf Infos von der Feuerwehr selbst.. da sieht man es dann aber nicht mehr ganz so radikal.. da sind dann auf einmal Metallschränke und Regale ok, da darf dann auch Autopflege Kram und kleinere Mengen an Verbrauchsteilen drin liegen (aber keine Lager und schon gar nicht gewerbsmäßig..) und so ein Fahrrad darf dann auch drin stehen, sofern es zum Haushalt gehört und nix blockiert. Denkbar sei dann auch Sportgerät oder ein Rasenmäher... was also wesentlich weiter gefasst wäre, als ich aus dem Schreiben meiner Hausverwaltung erkennen kann.
Ist natürlich keine Frage, alles was leicht entflammbar ist, sollte aus der Garage verschwinden (Dachtlatte..Gummistiefel...leere Bierkiste ) .. das macht durchaus Sinn und ist Nachvollziehbar und zudem vernünftig.... wo ich aber Lust zu meutern habe, ist beim Fahrrad und natürlich auch bei meinem Metallregal und bei einigen Metallantennen, die an der Wand hängen... sehe so recht nicht, warum die brandtechnisch ein größeres Problem darstellen als Autoreifen 4 Reifen.. oder ein Dachgepäckträger...
Und genau so wenig verstehe ich, warum ein Moped ok ist.. ein Rasenmäher mit gleichem Motor und Sprit aber BÖSE ist.. wohlgemerkt, es geht hier nicht darum, ob eine Garage 'zweckentfremdet der Sollnutzung' entzogen wird, weil kein KFZ mehr rein geht vor lauter anderem Zeug... wenn ich den bösen Mäher ins Auto stelle, ist natürlich wieder alles gut... ich glaube, dann darf ich sogar 20 l Sprit dazu stellen
Wäre spannend, wie weit woanders das Thema Brandschutz in der Tiefgarage ausgelegt wird und ob es Ideen gibt, wie man listig legal den reichlich vorhanden freien Raum nutzen kann. ( meine Box hat 3 feste Wände und ein Garagentor davor... feuertechnisch ist das aber egal.. aber natürlich völlig stressfrei mit dem Stellplatznachbarn erweitert nutzbar)
Entsprechend gab's dann auch ein Rundschreiben mit Bezug auf den Brandschutz und den pflichtgemäßen Hinweis des Verwalters, dass man so als Hausgemeinschaft arg gefährlich lebe und sogar die Gefahr bestünde, den Brandversicherungsschutz zu verlieren.
Als kritisch wurden hier im Sinne des Brandschutzes Dinge wie Fahrräder, Regale aller (!) Art, Gartenwerkzeug, oder Kinderspielzeug genannt.. einzig erlaubt sei ein Satz Reifen und bestenfalls direkt zum Auto gehörige Anbauteile wie ein Dachgepäckträger. Mehr sei natürlich durch die Eigentümergemeinschaft erlaubbar..... aber riskant ...nochmals Verweis auf den Brandschutz und dessen Auflagen.
Hab nun mal ein wenig gewühlt... es gibt ne Garagenverordnung (macht jedes Bundesland ne eigene..) .. da geht es in erster Linie um Bauvorschriften... da kann man durchaus auch raus lesen, dass brennbares und vor allem Treibstoff nichts in der Tiefgarage zu suchen hat, auch dann nicht, wenn es abgetrennte Boxen in der selben gibt.
Wühlt man weiter, trfft man dann auch auf Infos von der Feuerwehr selbst.. da sieht man es dann aber nicht mehr ganz so radikal.. da sind dann auf einmal Metallschränke und Regale ok, da darf dann auch Autopflege Kram und kleinere Mengen an Verbrauchsteilen drin liegen (aber keine Lager und schon gar nicht gewerbsmäßig..) und so ein Fahrrad darf dann auch drin stehen, sofern es zum Haushalt gehört und nix blockiert. Denkbar sei dann auch Sportgerät oder ein Rasenmäher... was also wesentlich weiter gefasst wäre, als ich aus dem Schreiben meiner Hausverwaltung erkennen kann.
Ist natürlich keine Frage, alles was leicht entflammbar ist, sollte aus der Garage verschwinden (Dachtlatte..Gummistiefel...leere Bierkiste ) .. das macht durchaus Sinn und ist Nachvollziehbar und zudem vernünftig.... wo ich aber Lust zu meutern habe, ist beim Fahrrad und natürlich auch bei meinem Metallregal und bei einigen Metallantennen, die an der Wand hängen... sehe so recht nicht, warum die brandtechnisch ein größeres Problem darstellen als Autoreifen 4 Reifen.. oder ein Dachgepäckträger...
Und genau so wenig verstehe ich, warum ein Moped ok ist.. ein Rasenmäher mit gleichem Motor und Sprit aber BÖSE ist.. wohlgemerkt, es geht hier nicht darum, ob eine Garage 'zweckentfremdet der Sollnutzung' entzogen wird, weil kein KFZ mehr rein geht vor lauter anderem Zeug... wenn ich den bösen Mäher ins Auto stelle, ist natürlich wieder alles gut... ich glaube, dann darf ich sogar 20 l Sprit dazu stellen
Wäre spannend, wie weit woanders das Thema Brandschutz in der Tiefgarage ausgelegt wird und ob es Ideen gibt, wie man listig legal den reichlich vorhanden freien Raum nutzen kann. ( meine Box hat 3 feste Wände und ein Garagentor davor... feuertechnisch ist das aber egal.. aber natürlich völlig stressfrei mit dem Stellplatznachbarn erweitert nutzbar)