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Verkehrsrecht / Gesetze / Versicherung
Urteil vom BGH zur Problematik von Garantieansprüchen
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<blockquote data-quote="Ernie" data-source="post: 32963" data-attributes="member: 1236"><p><strong>Hallo <img src="/styles/default/xenforo/smilies.doodle/wink.gif" class="smilie" loading="lazy" alt=":wink:" title="Wink :wink:" data-shortname=":wink:" /> an alle zusammen,</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>habe in einer Zeitschrift einen interessanten Beitrag gelesen und wollte euch diesen nicht vorenthalten.</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong><em><span style="color: red">Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt.</span></em></strong></p><p><strong><em><span style="color: red">Die Richter stellten fest, dass Garantieklauseln, die eine Reparaturkostenübernahme an die</span></em></strong></p><p><strong><em><span style="color: red">strenge Einhaltung von Inspektionsintervallen knüpfen, eine unangemessene Benachteiligung</span></em></strong></p><p><strong><em><span style="color: red">darstelle. Vor allem dann, wenn der Schaden nicht auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist.</span></em></strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>Habe gleich mal beim <a href="http://www.bundesgerichtshof.de/" target="_blank"><u>Bundesgerichtshof in Karlsruhe</u></a> nachgeschaut und die <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2007&Sort=3&Seite=2&nr=41392&linked=pm&Blank=1" target="_blank"><u>Pressemitteilung Nr. 147/07</u></a></strong></p><p><strong><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2007&Sort=3&Seite=2&nr=41392&linked=pm&Blank=1" target="_blank"><u>vom 17.10.2007</u></a> dazu gefunden. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen <span style="color: blue">VIII ZR 251/06</span>.</strong></p><p><strong></strong></p><p><strong>Also erlischt nicht gleich die Garantie, wenn die Inspektionen nicht nach den Bedingungen der Garantie-</strong></p><p><strong>klauseln durchgeführt wurden. Endlich mal ein vernünftiges Urteil zum Schutz der Verbraucher.</strong></p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Ernie, post: 32963, member: 1236"] [b]Hallo :wink: an alle zusammen, habe in einer Zeitschrift einen interessanten Beitrag gelesen und wollte euch diesen nicht vorenthalten. [i][color=red]Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil die Rechte von Gebrauchtwagenkäufern gestärkt. Die Richter stellten fest, dass Garantieklauseln, die eine Reparaturkostenübernahme an die strenge Einhaltung von Inspektionsintervallen knüpfen, eine unangemessene Benachteiligung darstelle. Vor allem dann, wenn der Schaden nicht auf mangelnde Wartung zurückzuführen ist.[/color][/i] Habe gleich mal beim [url=http://www.bundesgerichtshof.de/][u]Bundesgerichtshof in Karlsruhe[/u][/url] nachgeschaut und die [url=http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2007&Sort=3&Seite=2&nr=41392&linked=pm&Blank=1][u]Pressemitteilung Nr. 147/07 vom 17.10.2007[/u][/url] dazu gefunden. Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen [color=blue]VIII ZR 251/06[/color]. Also erlischt nicht gleich die Garantie, wenn die Inspektionen nicht nach den Bedingungen der Garantie- klauseln durchgeführt wurden. Endlich mal ein vernünftiges Urteil zum Schutz der Verbraucher.[/b] [/QUOTE]
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