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<blockquote data-quote="Tim" data-source="post: 184212" data-attributes="member: 8327"><p>[USER=27744]@moe.camp[/USER] Es geht hier nicht um Garantie - also eine freiwillige Leistung des Herstellers - sondern schlicht um das Nicht-Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft. Diese Eigenschaft entscheidet letztlich darüber ob das Fahrzeug genutzt werden kann oder nicht. Im Grunde nichts Anderes wie ein Motor der fehlt. Ohne kannst du nicht fahren, oder doch? Und ohne Zulassung ist es genauso. Wenn das Fahrzeug für den hiesigen Markt bestimmt ist, muss es auch zulassungsfähig sein. Ist es das nicht, kann man auch nicht fahren. Das Problem: Das KBA kuscht mit den Herstellern.</p><p></p><p>Egal ob Neu- oder Gebrauchtkauf, ist es ein Problem, dass der Kauf immer eine Dreiecksbeziehung: Der Käufer kauft beim Händler und nicht beim Hersteller. Der Händler kann im Grunde nichts dazu, wenn der Hersteller betrügt. Da ist es egal, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Genauso wie das KBA aber eine Nachbesserung (Stichwort Software-Update) vorschreiben kann, könnte es auch die Fahrzeuge stillegen lassen. Und dann wäre eben eine zugesicherte Eigenschaft zweifelsfrei nicht gegeben und damit alles möglich. So lange das KBA aber hier kuscht, wird das nichts. Die Zeit spielt, wie es [USER=14141]@manfred_k[/USER] andeutet, für die Hersteller.</p><p></p><p>So und nun fährt unserereins mal zum TÜV mit nem Auto, was nen öligen Motor hat. Das Auto fährt tip top, es sifft halt nur ein bisschen. Dann wird die Plakette verweigert, weil es umwelttechnisch halt net so toll ist. Und da muss mir jetzt mal jemand erklären, wieso man die Hersteller mit so einer Sauerei, die mit Vorsatz zur Gewinnmaximierung getrieben wurde, durchkommen lässt. Bei dem Thema geht es mir schlicht um das Prinzip, wieso ich in der Sache auch voll hinter der DUH stehe.</p></blockquote><p></p>
[QUOTE="Tim, post: 184212, member: 8327"] [USER=27744]@moe.camp[/USER] Es geht hier nicht um Garantie - also eine freiwillige Leistung des Herstellers - sondern schlicht um das Nicht-Vorhandensein einer zugesicherten Eigenschaft. Diese Eigenschaft entscheidet letztlich darüber ob das Fahrzeug genutzt werden kann oder nicht. Im Grunde nichts Anderes wie ein Motor der fehlt. Ohne kannst du nicht fahren, oder doch? Und ohne Zulassung ist es genauso. Wenn das Fahrzeug für den hiesigen Markt bestimmt ist, muss es auch zulassungsfähig sein. Ist es das nicht, kann man auch nicht fahren. Das Problem: Das KBA kuscht mit den Herstellern. Egal ob Neu- oder Gebrauchtkauf, ist es ein Problem, dass der Kauf immer eine Dreiecksbeziehung: Der Käufer kauft beim Händler und nicht beim Hersteller. Der Händler kann im Grunde nichts dazu, wenn der Hersteller betrügt. Da ist es egal, ob es sich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelt. Genauso wie das KBA aber eine Nachbesserung (Stichwort Software-Update) vorschreiben kann, könnte es auch die Fahrzeuge stillegen lassen. Und dann wäre eben eine zugesicherte Eigenschaft zweifelsfrei nicht gegeben und damit alles möglich. So lange das KBA aber hier kuscht, wird das nichts. Die Zeit spielt, wie es [USER=14141]@manfred_k[/USER] andeutet, für die Hersteller. So und nun fährt unserereins mal zum TÜV mit nem Auto, was nen öligen Motor hat. Das Auto fährt tip top, es sifft halt nur ein bisschen. Dann wird die Plakette verweigert, weil es umwelttechnisch halt net so toll ist. Und da muss mir jetzt mal jemand erklären, wieso man die Hersteller mit so einer Sauerei, die mit Vorsatz zur Gewinnmaximierung getrieben wurde, durchkommen lässt. Bei dem Thema geht es mir schlicht um das Prinzip, wieso ich in der Sache auch voll hinter der DUH stehe. [/QUOTE]
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